Sportkreisförderung Schule & Verein

 

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

 

Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen

 

Ab dem Jahr 2018 und zur Stärkung und Förderung der Kooperationen wird festgelegt:

 

  1. Förderung durch Staatl. Schulamt

Vertrag/Gesetz vom 11. Mai 1992 in seiner Neufassung vom 24. April 2012.

  1. 2. Förderung durch Landessportbund (lsb h)
  2. 3. Förderung durch den Sportkreis Odenwald
  3. Weiterführung des lsb h-Programms im 4. und 5. Jahr
  4. Eigenständiger Kooperationsvertrag mit den Vereinen und Schulen

 

Bei allen Programmen und Unterstützungen kann nur eine Form in einem Jahr beantragt und bezuschusst werden. Keine Doppelzahlungen und Verträge.

 

Im Einzeln:

Bereich 1: Förderung durch Staatl. Schulamt

Bereich 2: Förderung durch Landessportbund

Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist im Prinzip recht einfach. Die Vertreter/innen von Schule und Sportverein, die eine Kooperation gefördert haben wollen, treffen sich zu einem Planungsgespräch. Bei diesem werden die Rahmendaten besprochen und in einem vorgefertigten Formular als Gesprächsprotokoll festgehalten. Das ausgefüllte Protokoll ist dann gleichzeitig der Antrag, der von der Schule bis zum 15. April des laufenden Jahres an das jeweilige Staatliche Schulamt geschickt werden muss. Das Gesprächsprotokoll kann anbei  als doc-Datei heruntergeladen werden, um es direkt am PC auszufüllen. 

Wie geht’s dann weiter? 
Die örtliche Programmgruppe in dem jeweiligen Schulamtsbereich, bestehend aus Vertreter/innen der Schulbehörden und des organisierten Sports, wird sich nach den Osterferien treffen und eine Auswahl vornehmen. Die ausgewählten Kooperationen erhalten dann noch rechtzeitig vor den Sommerferien einen Kooperationsvertrag zugesandt. Der wird von Schule und Sportverein unterschrieben und wieder ans Schulamt zurückgesendet. (Der 
Kooperationsvertrag ist nur zur Orientierung anbei zu finden, wird aber jetzt noch nicht benötigt!!!). Später wird dann für jeden Monat ein Formblatt zum Stundennachweis ausgefüllt, dass allerdings zunächst nur vereinsintern aufbewahrt wird. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres werden die Formblätter an das Schulamt geschickt. 

Was gibt es an Förderung? 

Bei der Förderung handelt es sich um eine Anschubfinanzierung. So werden die ausgewählten Kooperationen für drei Jahre unterstützt. In diesem Förderzeitraum sollen die organisatorische und inhaltliche Zusammenarbeit installiert und Wege für eine weiterführende Finanzierung gefunden werden. Die Förderungssummen werden jährlich in zwei Raten im Herbst und Frühjahr an die Schule überwiesen. Die Unterstützung beträgt ab dem Jahr 2019 jeweils 700 Euro für drei Jahre. Danach muss das Angebot komplett aus anderen Finanzquellen versorgt werden. Deshalb sollte schon frühzeitig geklärt werden, wie die Finanzierung des Kooperationsangebots langfristig sichergestellt wird. Dazu können z. B. Mittel aus der Ganztagsschulfinanzierung, der kommunalen Förderung, Elternbeiträge oder kreative Mitgliedschaftsmodelle herangezogen werden.

 

Bereich 3 : Förderung durch den Sportkreis Odenwald, Erhöhung ab 2023

Fall a) Nach der Förderung der 3 Jahre hat der Sportkreis Odenwald als einziger Sportkreis eine weiter Förderung für 3 Jahre vorgesehen. Hier können bis zu € 350,-- pro Jahr gefördert werden. Dies geschieht durch einen weiteren, neuen Kooperationsvertrag mit dem Sportkreis, der Schule und dem Verein. Formulare sind bei der Geschäftsstelle anzufordern oder aber direkt über unsere Homepage Vereine < Vereinsförderung < Sportkreisförderung Schule und Verein "Förderung Abrechnungs-  formular als PDF "down zu loaden".

Fall b) Verein, Schulträger schließen mit dem Sportkreis Odenwald einen Kooperationsvertrag ab. Dies kann in einer oder mehrere Sportarten geschehen. Hier wird die jährliche Unterstützung auf € 350,-- Höchstbetrag festgelegt. Dies entspricht 30 Zeitstunden = 40 Schulstunden.        

Anträge sind wie beim lsb h bis zum 15. April des laufenden Jahres an den Vorstand des Sportkreises zu stellen.

 

Förderung Abrechnungsformular (PDF)